Nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl.
Das Asylrecht wird in Deutschland nicht nur – wie in vielen anderen Staaten – auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht.
Die Bundes- und Landesregierungen sind Verpflichtet alle Menschen die in Deutschland Asyl suchen Menschenwürdig unterzubringen. Die Landesregierungen geben diese Aufgabe an die Landkreise, Kreisfreien Städte und Gemeinden weiter.
In der Regel erfolgt die Unterbringung der Flüchtlinge in einer sogenannten dezentralen Unterbringung ( Wohnungen ), sollte dieses nicht möglich sein so er folgt die Unterbringung in sogenannten Gemeinschaftsunterkünfte, welche dann 24 Stunden am Tag Sicherheitstechnisch betreut werden müssen.
Unsere Aufgaben in der Gemeinschaftsunterkunft:
allgemeine Objektüberwachung
Schutz der Flüchtlinge vor inneren und äußeren Gefahren